Der ICC International Court of Arbitration
Die Anwälte unserer Kanzlei unterstützen unsere Kunden – vorwiegend Unternehmen aus der Automobilbranche, Baubranche, Lieferanten, Anlagenbauer sowie mittlere und kleine Betriebe – sowohl bei der Vorbereitung von Schiedsgerichtsklauseln wie ebenfalls während der anschließende Schiedsverfahren sowie bei der Durchsetzung des Schiedsspruchs.
Staatliche Gerichtsverfahren in Frankreich sind oft langwierig und die Prozess,- und Anwaltskosten sehr hoch. Selbst bei Obsiegen bleibt die gewinnende Partei auf einem großen Teil der eigenen Anwaltskosten sitzen. Bei staatlichen ordentlichen Gerichtsverfahren kann in der Regel eine Berufungs- und Revisionsinstanz folgen. Diese Gerichtsverfahren haben einen Suspensionseffekt, soweit der Richter nicht anders entschieden hat.
Um dies zu vereinfachen, sind private Schiedsgerichtsbarkeiten (Arbitrage) und Schiedsgerichtshöfe entstanden. Der größte Schiedsgerichtshof ist hierbei sicherlich der ICC Court of Arbitration in Paris.
Die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel ist bei transnationalen Handelsverträgen sinnvoll, da die Parteien sich bereits im Vorfeld auf eine Rechtssprache, auf das anzuwendende Recht, den Schiedsgerichtsort, die Verfahrenssprache und selbst auf die Anzahl der Richter einigen können. Es ist jedoch geboten, schon bei der Vertragserstellung die entsprechenden schlüssigen Schiedsklauseln richtig zu formulieren. Die Hinzuziehung von ICC Regeln, die die Basis und Prinzipien des späteren Verfahrens festlegen, vereinfachen die Vertragsverhandlungen und das spätere Streitverfahren.
Der Schiedsspruch muss in Frankreich von den staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden. Eine Berufung ist nur selten zulässig.
Da sich der Sitz unserer Kanzlei in Paris befindet, ist die Nähe zum ICC natürlich ein erheblicher Vorteil. Wie ebenfalls unsere Erfahrung und die Mehrsprachigkeit aller unserer Anwälte von Alaris Avocats.
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